UWG Olfen, Westerfeld 5, 59399 Olfen

Finanztransparenz

Heinz-Dieter Broz Sonntag, 23. Juli 2023 von Heinz-Dieter Broz

Damit wir wissen, wo wir finanziell stehen

Um allen Ratsmitgliedern eine möglichst große Transparenz bei laufenden Projekten zu gewährleisten beantragte die UWG Olfen am 21.04.2023 folgendes:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sendermann,

die UWG-Fraktion stellt folgenden Antrag zur zukünftigen Informationsarbeit der Mitglieder des Rates der Stadt Olfen/des BUA:

Der Kämmerer der Stadt Olfen wird ersucht in einem Tagesordnungspunkt jeder stattfindenden BUA-Sitzung über den Kostenverlauf der wichtigsten Investitionsmaßnahmen der Stadt Olfen und an denen diese beteiligt ist, ausführlich und aktuell schriftlich Auskunft zu erteilen. Dies sollte nicht für Projekte gelten, die einschl. der Fördermittel unter der Summe von 2,0 Mio. € liegen.

Begründung:

Die Kostenüberschreitungen der öffentlichen Hände mehren sich in der zurückliegenden Zeit erheblich bei großen Projekten. Das hat ggf. auch bei Projekten vor Ort merkliche Auswirkungen auf die Haushaltsführung und die Rücklagen unserer Stadt. Diese Veränderungen sind möglichst zeitnah und umfassend zu begründen.

Antwort der UWG auf das Schreiben vom 12.07.2024

UWG- Fraktion im Rat der Stadt Olfen

Heinz-Dieter Broz
Tel. 02595 – 384207
Fax. 02505 – 3859649
E-Mail: heinzdieter.broz@arcor.de

Stadt Olfen
Bürgermeister Herr Sendermann
Kämmerer Herr Höring
Kirchstr. 5
59399 Olfen

26.07.2024

Baukosten Rathaus – Ihr Brief vom 12.07.2023(24) an Heinz-Dieter Broz zur Veröffentlichung in Olfener Stadtzeitung 03.2024 – Seite 3 Web-Seite Olfen vom 06.06.2024 „News“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sendermann,

obwohl ihr Schreiben die falsche Anschrift und ein falsches Datum trägt, ist es bei uns angekommen.

Es ist doch sehr bemerkenswert, mit welcher Nachlässigkeit sie einen Brief unterschreiben, der bereits zu Beginn zwei gravierende Fehler aufweist. Mit der gleichen Nachlässigkeit ist dann auch ihre Stellungnahme ausgefallen. Die komplette erste Seite ihres Schreibens bezieht sich auf Vorgänge, die die Fraktion der UWG in dem Brief vom 17.06.2024 nicht angesprochen hat.

Die zweite Seite ihres Schreibens streift nur unsere Kernforderung, bestätigt aber die von uns in dem besagten Aushang verwendeten Zahlen in vollem Umfang. Diese Zahlen sind bis auf die Schätzung aus den Veröffentlichungen der Verwaltung und aus dem Haushalt der Stadt Olfen 2024.

Der Kern ist unserer Forderung auf Berichtigung der öffentlichen Kommentierung unseres Aushanges mit Schätzung zu den Baukosten des Rathauses

a. von Herrn Kämmerer Höring mit: “Populismus“ und „nicht tragbar“;
b. von Herrn Pettrup CDU-Fraktion mit: „das ist eine Lüge“

Entsprechend allgemein geübter parlamentarischer Gepflogenheiten, hätten sie als Leiter der HFA-Sitzung am 07.05.2024 hier direkt Herrn Kollegen Pettrup einen Ordnungsruf erteilen müssen. Wir werden aber auch eine Entschuldigung in der nächsten öffentlichen Sitzung des HFA oder Rates zusätzlich erwarten.

Hinweis:
Die Preissteigerung von 8,3 Mio.€ auf 10,7 Mio.€ betrug nach ihren eigenen Angaben schon von der Zustimmung des Rates bis zum Baubeginn 2,4 Mio.€

Den gleichen Betrag von 2,4 Mio.€ haben wir für die gesamte Bauphase als Preissteigerung und sonstige Kosten doch sehr moderat als Schätzung deklariert.

Jeder verantwortungsbewusste Projektplaner/Budgetplaner wird immer in seinen Planungen einen solchen Vorsorge- Betrag darstellen. Wir ersuchen sie hiermit nochmals, eine Berichtigung gem. unseres Schreibens zu veranlassen. Gerne werden wir ihnen nach Anforderung den Text dafür formulieren. Einen Verweis auf das einschlägige Presserecht ersparen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Bürgermeisters vom 17.07.2024

Stadt Olfen
Kirchstraße 5 59399 Olfen
Etage / Zimmer 2. OG / 29
Telefon 02595 389-101
Geschäftszeichen BM
Datum 12.07.2023

Ihr Schreiben vom 17.06.2024 - Baukosten Rathaus

Sehr geehrter Herr Broz,

gerne möchte ich Ihnen auf Ihr Schreiben vom 17.06.2024 antworten.

Die von Ihnen angesprochenen Veröffentlichungen entsprechen den Ausführungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 07.05.2024. Die hier gemachten Angaben finden sich ebenso in den dazu mitgeteilten öffentlichen Darstellungen wieder. Die Stadt ist mit den Kosten für das neue Rathaus, dessen Verwirklichung einstimmig ohne Enthaltungen und Gegenstimmen bereits am 18.12.2018 durch politischen Beschluss im Rat auf den Weg gebracht wurde, seit jeher offen und transparent in der Öffentlichkeit umgegangen. Der politische Auftrag wird dementsprechend bestmöglich erfüllt und jede Auftragsvergabe wird gemäß der Zuständigkeitsordnung politisch legitimiert. Auch sieht die Stadt Olfen sich gemäß der allgemeinen Haushaltsgrundsätze aus § 75 GO NRW stets in der Pflicht zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit.

Dies spiegelt sich letztlich auch beim beauftragten Bau des neuen Rathauses wieder. So wird als wirkliche Ausnahme mit einer entsprechenden Förderkulisse ein Rathaus erbaut, welches den Funktionalitäten eines modernen Arbeitsplatzes vollends gerecht und gleichzeitig haushalterisch sowie wirtschaftlich mit großer Sorgsamkeit umgesetzt wird.

Die von Ihnen trotz des einstimmigen politischen Auftrages immer wieder aufkommende Kritik ist weiterhin nicht nachvollziehbar. Welche Änderungen bei der Ausführung des politischen Auftrages schweben Ihnen konkret vor? Wo soll die Stadt bei der Ausführung nachbessern?

Die von Ihnen gemachten Angaben beziehen sich auf eine falsche Grundannahme Ihrerseits. Sie hatten die Möglichkeit, im Rahmen der Haushaltsberatungen mit dem Stadtkämmerer Herrn Höring die Zahlen zu erörtern. Diese Notwendigkeit ergab sich aber scheinbar für den Rathausneubau nicht. Doch auch wenn Sie die Zahlen des Haushaltsplanes im Nachhinein interpretiert haben, bestand bereits im Rahmen der Bau- und Umweltausschussitzung am 24.10.2023 die Möglichkeit, sich eine aktuelle Informationsbasis zu schaffen. Hier wurde ein Sachstandsbericht vorgestellt und anschließend politisch diskutiert. Die Baukostenentwicklung wurde dort nach aktuellem Stand auf 10,7 Mio € taxiert. Außerdem wurden Beispiele aus dem Baukostencontrolling präsentiert, um noch einmal aufzuzeigen, in welcher Weise sich die Stadt Olfen an den gesetzlichen Grundlagen orientiert.

Die von Ihnen dargebrachten Zahlen entsprechen somit nicht faktischen Grundlagen und sind daher bestenfalls geschätzt worden. Eine solche nicht auf Fakten beruhende Schätzung als Faktum darzustellen, kann von hier nur verstanden werden, eine falsche Stimmungslage zu erzeugen. Aus diesem Grund ist der Begriff Populismus hier angebracht.

Seitens der Verwaltungsführung möchten wir gerne auch in Zukunft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olfen gemeinsam mit der Macht des Faktischen mit Ihnen die Dinge auf angemessener und richtiger Grundlage diskutieren und hier zu einem vernünftigen Verhältnis zurückkehren. Ein breites demokratisches Spektrum mit einer würdigen Diskussionskultur ist sicherlich in unser aller Interesse.

Freundliche Grüße
Wilhelm Sendermann


Ungute politische Auseinandersetzung

Schätzungen sind Schätzungen und Zuschüsse sind (meistens) auch Steuermittel.

In einem Schreiben der UWG an den Bürgermeister weist sie deutlich auf eine fehlerhafte Darstellung ihrer Position in der Olfener Stadtzeitung in Bezug auf den Haushalt hin. Lesen Sie hier das Schreiben an Bürgermeister Sendermann:

UWG- Fraktion im Rat der Stadt Olfen

Heinz-Dieter Broz
Tel. 02595 – 384207
Fax. 02505 – 3859649
E-Mail: heinzdieter.broz@arcor.de

Stadt Olfen Bürgermeister
Herr Sendermann Kämmerer
Herr Höring
Kirchstr. 5
59399 Olfen

17.06.2024

Baukosten Rathaus
Veröffentlichung in der Olfener Stadtzeitung 03.2024 – Seite 3
Web-Seite Stadt Olfen vom 06.06.2024 „News“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sendermann,
sehr geehrter Herr Kämmerer Höring,

in ihren Veröffentlichungen, in den vorstehend genannten Medien der Stadt Olfen, sind die Ausführungen der UWG mit unrichtigen Fakten dargestellt und interpretiert.

Wir ersuchen sie hiermit unverzüglich um Berichtigung.

Den beigefügten Aushang: Haushalt der Stadt Olfen 2024 wollen sie bitte dabei ungekürzt mit dem nachfolgenden erklärenden Text in beiden Medien wiedergeben.

Die UWG hat mit vielen sachlichen Argumenten begründet, dass der Haushalt in dieser Form von ihr nicht mitgetragen werden kann. Ein wesentliches Argument sind die hohen Defizite im Haushalt 2024 von insgesamt 8,9 Mio.€, die u.a. auch mit 5,3 Mio. € allein aus der Investitionstätigkeit stammen (siehe Seite 51 Haushaltssatzung). Die Kostenentwicklung des Bauvorhabens Rathaus spielen dabei für alle Bürger eine große Rolle.

Sowohl in der Rede der UWG- Fraktion, als auch auf der UWG – Webseite und im Aushangkasten der UWG sind die Zahlen veröffentlicht und die Steigerungen als „Schätzung“ klar dargestellt und bezeichnet. Diese Darstellung hat die CDU-Fraktion durch Herrn Pettrup, in der Sitzung des HFA am 07.05.2024, als „Lüge“ bezeichnet, ohne Ordnungsruf des Bürgermeisters!

Herr Höring als Kämmerer bezeichnet es als „Populismus“ auf der Webseite der Stadt Olfen vom 06.06.2024 und in der Stadtzeitung als „nicht tragbar“ mit der indirekten Unterstellung der Lüge.

Die Fakten sind im Haushalt, Seite 281 zu finden: Baukosten Rathaus: 8,3 Mio.€ + Fördermittel vom Land 5,3 Mio.€ = 13,6 Mio.€ Baukosten. Diese Zahlen wurden auch schon durch die Stadt selbst in der Stadtzeitung publiziert. Die UWG hat bis zur Fertigstellung sehr dezent mit 2,4 Mio.€ die Kostensteigerungen geschätzt, also insgesamt 16,0 Mio.€ (siehe den Aushang). Vom Ratsbeschluss 8,3 Mio.€ bis Baubeginn auf 10,8 Mio.€ wurde die weit stärkere Steigerung vom Bürgermeister als normale Preissteigerung erklärt.

Baukosten und Fördermittel sind immer aus dem Steueraufkommen der Bürger und von diesem zu zahlen, da helfen keine Kunstrechnungen zurück nur auf das Stadtsäckel. Wir erwarten eine umgehende Klarstellung für alle Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Ellertmann + Broz


Antwort des Landrates auf unsere komunalaufsichtliche Beschwerde

Am 18.4.2024 antwortete der Landrat des Kreises Coesfeld Dr. Schulze Pellengahr auf unsere Beschwerde über den Bürgermeister der Stadt Olfen vom 30.1.2024.

Grundsätzlich sieht der Landrat in seiner Antwort keinen ausreichenden Grund, kommunalaufsichtlich bei diesem Vorgang einzuschreiten.

Allerdings gibt der Landrat an einigen Stellen deutlich zu bedenken, dass der Bürgermeister der Stadt Olfen durch ein verändertes Verhalten mehr Klarheit hätte schaffen können. So wurde unser Vorschlag zur Tagesordnung zwar konkret und hinreichend formuliert. Er hätte also als Tagesordnungspunkt direkt aufgeführt werden sollen. Dies geschah aber nur als Verweis auf unseren Antrag in der Sitzungsvorlage. Dies führte bei den Beteiligten zu einer Unklarheit, die so nicht nötig gewesen wäre. Die UWG fragt sich, weshalb dieses Vorgehen vom Bürgermeister so gewählt wurde.

Diese Unklarheit zieht sich auch in der Niederschrift durch, die wir korrigieren wollten. Dieser Vorgang wurde erheblich verzögert - angeblich aufgrund personeller Engpässe. Hier macht der Landrat deutlich, dass bei personellen Engpässen seitens der Stadt organisatorische Maßnahmen getroffen werden sollten, um künftig eine zeitnahe Behandlung solcher Einwände im Rate zu gewährleisten.

Es drängt sich also bei diesem ganzen Vorgang der Verdacht auf, dass durch fehlende Klarheit bei Sitzungsvorlagen und Verzögerung von Diskussionen berechtigte Interessen der UWG und also der Olfener Bürger behindert werden sollen.

Die Antwort des Landrates bestärkt uns in der alten Forderung nach mehr Transparenz und Fairness im Olfener Politikgeschehen seitens des Bürgermeisters.

Offenheit – Sparsamkeit – Transparenz – Ehrlichkeit

oder

"Warum die UWG Olfen den Haushalt nicht mitträgt."

UWG stimmt gegen den Haushalt 2024

Am 21.03.2024 beschloss der Rat der Stadt Olfen den Haushalt 2024. Die UWG hat gegen diesen Haushalt gestimmt. Die Begründung hierfür:

Mehr Steuern und Gebühren statt Sparen

Der Haushalt weist ein Defizit von 8.962.750 € aus.

Um dieses Defizit teilweise auszugleichen wurde eine sogenannte „Konsolidierungsliste“ für die Jahre 2024 bis 2027 aufgestellt. Sie entpuppt sich aber als eine fast reine „Steuererhöhungsliste“ und ist nur entfernt eine echte "Sparliste".

Genaueres hierzu:

Die sog. „Konsolidierungsliste“ schließt mit einer Gesamtsumme von
3.26 Mio. €.

Darin sind enthalten:

1. „Steuerhöhungen/Gebühren/Abgaben vom Bürger“:
2,32 Mio. €,

2. „selbstverständliche Sparaufgaben der Verwaltung“:
0,65 Mio. € und

3. Sparen durch „politische Entscheidung im Rat“:
0,29 Mio. €.

Mit dieser Liste wird den Bürgern Sand in die Augen gestreut, denn die Realität sieht anders aus: Bereits 5 Tage nach der Verabschiedung des Haushaltes spüren die Bürger deutlich die Steuererhöhung bei der Grundsteuer B und Gebühren lt. Bescheid der Stadt. (Bescheid ist am 08.03.2024 erstellt – Rat hat das am 21.03.2024 beschlossen – zugestellt am 25.03.2024)

Unser Standpunkt

Nur die massive Bremse bei den Investitionen bringt eine echte Entlastung des Haushalts.

Beispiel "Das neue Rathaus"

Das neue Rathaus stellt sich z.B. in unseren Augen als „Fass ohne Boden“ dar.

Die Kosten für das neue Rathaus aus aktueller Sicht:

Lt. Haushaltsentwurf (Seite 281)
8.294.000 Mio. €

+ Fördermittel vom Land (nicht im Haushalt der Stadt, aber Baukosten)
5.300.000 Mio. €

Insgesamt zunächst also
13.594.000 Mio. €.

Hinzu kommen jetzt eine geschätzte Preissteigerung und sonstige Kosten in Höhe von
2.406.000 Mio. €. ( + 17,7 %)

Die Gesamtkosten belaufen sich also auf mindestens
16.000.000 Mio. €.

Wir forderen

Die UWG fordert im Sinne der Olfener Bürger

Offenheit – Sparsamkeit – Transparenz – Ehrlichkeit.


Einwand vom 13.03.2024 zur Niederschrift vom 30.05.2023

UWG-Fraktion im Rat der Stadt Olfen

Stadt Olfen
Herrn Bürgermeister
Wilhelm Sendermann
Kirchstraße 5
59399 Olfen
13.03.2024

Stellungnahme zu TOP 2 – 18.Sitzung des Rates der Stadt Olfen am 21.03.2024 -Einwand zur Niederschrift vom 30.05.2023 – 14.Sitzung des Rates der Stadt Olfen.

Die Beschlussvorlage ist auf Rechtsfähigkeit vor der Behandlung in der Ratssitzung zu überprüfen: Der Fall hätte in der folgenden Sitzung des Rates behandelt werden müssen § 26.5 Termin und Personenbezogenheit. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Eingabe vom 30.01.2024 steht aus. Daher ist der Ausgangs Antrag der UWG gem. Sitzung vom 30.05.2023 neu auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung – 19 – zu setzten.

Die Sachverhalts Stellungnahme der Beschlussvorlage VO/0803/2024 ist sachlich falsch und nicht zur Abstimmung geeignet:

Es ist richtig, den Antrag der UWG gem. § 52.1 GO zu behandeln. Die UWG hat nicht Berichtigung des Protokolls ersucht, sondern um „Richtigstellung“. Das besagt einen Beschluss des Rates in der nächsten Ratssitzung. Die nun vorgesehene Behandlung ist offensichtlich rechtswidrig und absichtlich verzögert. Die Begründung des Ausfalls einer Sachbearbeiterin ist fadenscheinig, da es doch in der Verwaltung weitere des Schreibens kundige Mitarbeiter gibt, die nach Anweisung des Bürgermeisters einen Tagesordnungspunkt in die Einladung schreiben können.

Zu den einzelnen Argumenten:

Die Personalunion von Kämmerer und Beigeordneten ist in diesem Verlauf unbedeutend. Der UWG-Antrag zum Kostenverlauf bei großen Investitionen war an den Bürgermeister gestellt und um eine Durchführung vom Kämmerer ersucht. Im Protokoll steht Beigeordneter und daher nicht zuständig.

Kämmerer und Beigeordneter sind zwei getrennte Aufgabengebiete.

Der Kämmerer ist per Bestellung und per GO für das Finanzwesen zuständig. Kostenprognosen sind nicht beantragt sondern Kostenverlauf bei Investitionen.

Siehe Begründungen zu a)

Ins Protokoll gehören keine „Auffassungen“ sondern Fakten. Das ist soweit ok. Aber der Antrag ist zur öffentlichen Information der Ratsmitglieder und der Bürger gewollt. Das ist mit einer „internen Arbeitsanweisung“ nicht gegeben.

Wenn jeder jederzeit die Infos erhalten kann, muss ja dem Antrag der UWG zugestimmt werden, da das die Auskünfte auf die BUA-Sitzungen begrenzt und so die Arbeit der Verwaltung minimiert. Die sehr unglückliche Formulierung des Protokolls führt nach der sehr späten Veröffentlichung zu einer durchaus möglichen anderen Interpretation. Eine klare verständliche Formulierung wäre hier angeraten.

Zumindest die Punkte a – b – c sollten bei der gesamt wahrscheinlich rechtswidrigen Behandlung durch den Bürgermeister erst dann erneut im Rat behandelt werden, wenn die Stellungnahme der Kommunalaufsicht gem. Antrag der UWG vom 30.01.2024 vorliegt.

Der Hinweis im Beschlussvorschlag im vorletzten Absatz ist offensichtlich bewusst irreführend.

Über diesen Protokollvorgang hat es keine Stellungnahme der Kommunalaufsicht am 07.11.2023 gegeben, die Beschwerde gegen den Vorgang ist am 30.01.2024 erfolgt. Wenn eine klare Rechtsklärung angeblich am 07.11.2023 erfolgt ist und der UWG bekannt gemacht, wäre ja eine kommunal aufsichtliche Beschwerde der UWG nicht erforderlich gewesen. Eine Beschlussfassung kann aus diesen Gründen in dieser Ratssitzung nicht stattfinden.

Wir beantragen den TOP 2 zu vertagen.

Mit freundlichen Grüßen

UWG-Fraktion Olfen

Heinz-Dieter Broz und Axel Ellertmann

Beschwerde über den Bürgermeister der Stadt Olfen

Beschwerde

Olfen 09.02.2024

Die UWG Olfen hat am 01.09.2023 Widerspruch gegen das Protokoll der Ratssitzung vom 21.04.2023 eingelegt, weil im Protokoll in den Augen der UWG der Inhalt der dortigen Beratung nicht richtig wiedergegeben wurde.

Bislang wurde dieser Widerspruch seitens des Bürgermeisters in den folgenden Sitzungen trotz Nachfragen nicht behandelt.

Daher hat die UWG-Fraktion nun eine Beschwerde im Rahmen der Kommunalaufsicht beim Landrat des Kreises Coesfeld eingereicht.

Lesen Sie hier den Text der Beschwerde.

Wie es weiterging...

01/09/2023

Über diesen Antrag wurde in der 14. Sitzung des Rates der Stadt Olfen am 30.05.2023 TOP 2 beraten.Herr Broz von der UWG begründete den Antrag mündlich.

Sitzungsverlauf:

Bürgermeister Sendermann erklärte dann, der Antrag wäre falsch, da der Kämmerer nicht zuständig sei für diese finanziellen Vorgänge. Zuständig ist der Bürgermeister und es bestehe bereits ein Konzept des Kostencontrollings in der Verwaltung. Herr Broz wies auf die häufigen starken Kostenüberschreitungen bei Vorhaben der öffentlichen Hände und begründete das mit Beispielen des BdSt im Schwarzbuch. Es sollten Kostenveränderungen immer aktuell den Ratsmitgliedern und damit den Bürgern transparent gemacht werden. Die CDU-Fraktion erklärte, stets ausreichend über die Baukostenverläufe informiert zu sein und man könne sonst ggf. auch Informationen erfragen.

FDP und Grüne unterstützten den Antrag der UWG. Der Bürgermeister griff mehrfach in die Aussprache ein. Eine weitere Wortmeldung von Herrn Broz wurde aufgrund der Gemeindesatzung nicht mehr zugelassen.

Abstimmung:

Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt und mit den mehrheitlichen Stimmen der CDU abgelehnt. Grüne und FDP stimmten für den Antrag, die SPD enthielt sich der Stimme.

Reaktion der UWG

Olfen, 01.09.2023

Stadt Olfen
Herrn Bürgermeister
Wilhelm Sendermann
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Widerspruch zur Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates am Dienstag, 30.05.2023 im Saal, Stadthalle, Zur Geest 25

Tagesordnungspunkt 2

Antrag der UWG-Fraktion-Zukünftige Informationsarbeit der Mitglieder des Rates der Stadt Olfen/des BUA

Die Niederschrift enthält gravierende Ungenauigkeiten.

a) Der Antrag der UWG war nicht an den Beigeordneten gerichtet, sondern an den Kämmerer der Stadt Olfen, der lt. GO NRW die Verantwortung über die Finanzverläufe hat.

b) Die UWG hat keine Kostenprognosen von Bauvorhaben gefordert, sondern Kostenverläufe von Investitionsmaßnahmen.

c) Die standardisierten, verwaltungsinternen Dienstanweisungen sind nicht für den Rat und die Bürger transparent.

d) Der Antrag der UWG wurde vom Rat der Stadt Olfen nicht angenommen und nicht beschlossen. Das ist eine nicht richtige Protokollaussage und muss geändert werden. Das Abstimmungsergebnis ist gegensätzlich zum vorherigen Satz und richtig in dem Protokoll.

Wir bitten um Richtigstellung!

UWG-Fraktion im Rat der Stadt Olfen

Ein Beispiel für die Notwendigkeit der Transparenz

UWG Olfen
Unabhängige Wählergemeinschaft Olfen
Westerfeld 5
59399 Olfen

E-Mail: uwg@uwg-olfen.de

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