Grundsteuer B
Wir beschränken uns hier bewusst nur auf die Problematik der Grundsteuer B, damit das Thema für die Bürger noch überschaubar bleibt.
Die Stadt Olfen hat im Jahre 2024 die Grundsteuer B von 410 % Punkte auf 501 % Punkte erhöht. Das war eine gravierende Belastung besonders für die jungen Häuslebauer und die vielen Ruheständler mit ihrem Eigenheim in Olfen.
Die Bürger haben das zwar murrend hingenommen, weil sie aufgrund der bis 2027 angelegten Daten in der Konsolidierungsliste von einer Konstanz für die kommenden Jahre ausgegangen sind.
Wie groß wird die Enttäuschung zur Kommunalpolitik sein, wenn nun bereits nach einem Jahr erneut der Hebesatz auf 534 % Punkte steigt.
In der Olfener Stadtzeitung schreibt erklärend der Kämmerer Herr Höring „534 v.H...vom Land vorgegebenen aufkommensneutralen Hebesätze für die Stadt Olfen.."
Das ist eine gezielte Falschinformation an die Bürger und die Politiker dieser Stadt.
Die Finanzverwaltung NRW schreibt dazu:„...Die veröffentlichten Hebesätze sind als Referenzwerte zu verstehen und haben lediglich informativen Charakter. Sie sind für die Kommunen nicht verbindlich."
Eine für Olfen begründete Entscheidung, warum die vom Gesetzgeber vorgeschlagene Hebesatzdifferenzierung nicht angewendet wird, ist sachlich nicht gegeben worden. Die Anmerkungen des Bürgermeisters, alle Kommunen im Kreis COE hätten keine Differenzierung beschlossen, ist ebenfalls nicht sachkundig; denn:
Die Städte und Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und aufgrund der ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Hebesatzautonomie eigenverantwortlich über die in ihrem Zuständigkeitsgebiet geltenden Hebesätze" Im Prinzip wird durch die Vorgabe des Bürgermeisters der Rat der Stadt entmündigt.
Sinnvoller für die sachgerechte Entscheidungsfindung wäre die offene Vorlage einer objektiven Prognoserechnung. Der Stadt liegen dafür alle Zahlen und Fakten vor.
Das Ziel ist doch die vom Rat beschlossene Konsolidierungslisten Summe von jährlich 398.000,-€ für die Grundsteuer B bis zum Jahr 2027 einzuhalten.
A. Welche Summe ist zu erwarten, wenn die neuen Grundsteuermessbeträge mit dem bisherigen Hebesatz einheitlich 501 v.H. ermittelt wird?
B. Welche Summe ist zu erwarten, wenn die neuen Grundsteuermessbeträge mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 534 v.H. ermittelt werden?
C. Welche Summe ist zu erwarten, wenn die neuen Grundsteuermessbeträge mit den differenzierten für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke gern. dem Vorschlag der Landesfinanzbehörde Hebesätzen ermittelt werden?
Bei der in Olfen vorliegenden Konstellation, lt. statistischen Angaben des Ministeriums, könnte das starke Grundsteuermessvolumen im Verhältnis zu der geringen Anzahl von Fällen bei Nichtwohngrundstücken durchaus für mehr Steuergerechtigkeit, entsprechend dem höchstrichterlichen Urteil bei der Grundsteuer B, für die Mehrzahl der Bürger dieser Stadt führen.
Die UWG wird ohne Kenntnis der Prognoserechnungen voraussichtlich in der Ratssitzung gegen die bisherige Vorlage der Verwaltung stimmen. Die Entscheidung wird in der kommenden Fraktionssitzung der UWG getroffen.