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 UWG Olfen, Westerfeld 5, 59399 Olfen

Gründung Wohnungsbaugesellschaft

Haus im Rohbau

Keine Beteiligung an einer Wohnbaugesellschaft

Die UWG Olfen spricht sich gegen eine Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft von der Stadt Olfen mit der Wohnbau Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland aus.

Beschlüsse durch die Hintertür

Beschlüsse durch die Hintertür. Warum hat die UWG als einzige Gegenstimme dem TOP 6 der HFA-Sitzung nicht zugestimmt?

In der Tagesordnung der Einladung zur HFA-Sitzung TOP 6 wurde die Veräußerung von Grundstücken und die Änderung des Bebauungsplanes „Olfener Heide" genannt. In der Vorlage VO/0937/2024 wurde aber zusätzlich die Zustimmung zur Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft, Stadt Olfen mit der Wohnbau Westmünsterland und der Sparkasse Westmünsterland vorgeschlagen.

Diese Zustimmung (durch die Hintertür) zu einer weiteren neuen Firmenbeteiligung der Stadt Olfen konnte und wird die UWG nicht mittragen.

Es wäre zu begrüßen, wenn zur besseren Information für Rat und Bürger, diese umfangreiche und aus Haushaltssicht gefährliche Maßnahme, im Rat der Stadt getrennt und differenzierter behandelt würde.

Ja zum Grundstücksverkauf - Nein zur Gründung einer Wohnbaugesellschaft in dieser Form

A.: Die Grundstücksveräußerung mit der Änderung des Bebauungsplanes ist auch für die UWG ein tragbarer Vorgang und zustimmbar, wenn eine fachlich fundierte Bedarfsanalyse vorgelegt wird und die Stadt Olfen nicht am Risiko des Bauherrn beteiligt ist. Der Verkauf von Grundstücken/ „Tafelsilber" ist dem derzeitigen Haushalt geschuldet und dienlich.

B.: Die Beteiligung der Stadt an einer Baugesellschaft wird von der UWG abgelehnt.

Das hat mehrere gute Gründe.

Vier Gründe dagegen

1. Die wirtschaftliche Beteiligung der Stadt widerspricht der GO NRW § 107 und ist nicht zulässig. Besonders, da die weiteren Gesellschafter, eine Bank und eine Baugesellschaft sind, deren Unternehmensziel die Gewinnerzielung ist.

2. Die Bedarfsdeckung im Wohnungsbereich kann durch den freien Markt privatwirtschaftlich gewährleistet und erfüllt werden.

3. Durch die Beteiligung der Stadt Olfen würde Kapital der Stadt/Bürger dem unternehmerischen Risiko zugeführt und der Kontrolle des Rates entzogen.

4. Die Führungskräfte der Stadtverwaltung, besonders der Bürgermeister und der Kämmerer sind schon heute durch die vielfältigen Einbindungen in Gesellschaften und dergl. wie z.B.: Vitus Stift - Olfencom - Genreo - Restaurant Füchtelner Mühle - Restaurant Stadthalle - Restaurant Ratsschenke - Gelbes Haus - Waldflächen Gut Eversum - Steveraue plus Erweiterung Liegenschaft Friedhof - Großbaustellen: Rathaus/Hallenbad/Feuerwehr + Rettungswache - Bikepark - Liegenschaft Gastro Marktplatz - Liegenschaft vorm Oeding Erdel - Beteiligung an Netzgesellschaft - Beteiligung an Wasserverbänden - Leitung des Arbeitskreises Bürgermeister COE - usw. bis an ihre Leistungsgrenzen belastet.

Die Mitarbeiter in der Verwaltung arbeiten schon am Limit und eine Personalaufstockung hat der Bürgermeister aus Hauhaltsgründen nicht vorgesehen. Es ist zu befürchten, dass die normalen Leistungen der Verwaltung für die Bürger durch die vielen zusätzlichen Aufgaben, nicht mehr angemessen erbracht werden können.

Die soziale Verantwortung für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, liegt auch auf den Schultern der Mitglieder des Rates. Die UWG baut im Rat bei der Entscheidungsfindung auf die sachliche Vernunft, über die Grenzen der Parteidisziplin.

UWG-Olfen 19/11/2024

UWG Olfen
Unabhängige Wählergemeinschaft Olfen
Westerfeld 5
59399 Olfen

E-Mail: uwg@uwg-olfen.de

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