Vier Gründe dagegen
1. Die wirtschaftliche Beteiligung der Stadt widerspricht der GO NRW § 107 und ist nicht zulässig. Besonders, da die weiteren Gesellschafter, eine Bank und eine Baugesellschaft sind, deren Unternehmensziel die Gewinnerzielung ist.
2. Die Bedarfsdeckung im Wohnungsbereich kann durch den freien Markt privatwirtschaftlich gewährleistet und erfüllt werden.
3. Durch die Beteiligung der Stadt Olfen würde Kapital der Stadt/Bürger dem unternehmerischen Risiko zugeführt und der Kontrolle des Rates entzogen.
4. Die Führungskräfte der Stadtverwaltung, besonders der Bürgermeister und der Kämmerer sind schon heute durch die vielfältigen Einbindungen in Gesellschaften und dergl. wie z.B.: Vitus Stift - Olfencom - Genreo - Restaurant Füchtelner Mühle - Restaurant Stadthalle - Restaurant Ratsschenke - Gelbes Haus - Waldflächen Gut Eversum - Steveraue plus Erweiterung Liegenschaft Friedhof - Großbaustellen: Rathaus/Hallenbad/Feuerwehr + Rettungswache - Bikepark - Liegenschaft Gastro Marktplatz - Liegenschaft vorm Oeding Erdel - Beteiligung an Netzgesellschaft - Beteiligung an Wasserverbänden - Leitung des Arbeitskreises Bürgermeister COE - usw. bis an ihre Leistungsgrenzen belastet.
Die Mitarbeiter in der Verwaltung arbeiten schon am Limit und eine Personalaufstockung hat der Bürgermeister aus Hauhaltsgründen nicht vorgesehen. Es ist zu befürchten, dass die normalen Leistungen der Verwaltung für die Bürger durch die vielen zusätzlichen Aufgaben, nicht mehr angemessen erbracht werden können.
Die soziale Verantwortung für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, liegt auch auf den Schultern der Mitglieder des Rates. Die UWG baut im Rat bei der Entscheidungsfindung auf die sachliche Vernunft, über die Grenzen der Parteidisziplin.
UWG-Olfen 19/11/2024