UWG Olfen, Westerfeld 5, 59399 Olfen

Finanztransparenz

Heinz-Dieter Broz Sonntag, 23. Juli 2023 von Heinz-Dieter Broz

Damit wir wissen, wo wir finanziell stehen

Um allen Ratsmitgliedern eine möglichst große Transparenz bei laufenden Projekten zu gewährleisten beantragte die UWG Olfen am 21.04.2023 folgendes:

"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sendermann,

die UWG-Fraktion stellt folgenden Antrag zur zukünftigen Informationsarbeit der Mitglieder des Rates der Stadt Olfen/des BUA:

Der Kämmerer der Stadt Olfen wird ersucht in einem Tagesordnungspunkt jeder stattfindenden BUA-Sitzung über den Kostenverlauf der wichtigsten Investitionsmaßnahmen der Stadt Olfen und an denen diese beteiligt ist, ausführlich und aktuell schriftlich Auskunft zu erteilen. Dies sollte nicht für Projekte gelten, die einschl. der Fördermittel unter der Summe von 2,0 Mio. € liegen.

Begründung:

Die Kostenüberschreitungen der öffentlichen Hände mehren sich in der zurückliegenden Zeit erheblich bei großen Projekten. Das hat ggf. auch bei Projekten vor Ort merkliche Auswirkungen auf die Haushaltsführung und die Rücklagen unserer Stadt. Diese Veränderungen sind möglichst zeitnah und umfassend zu begründen.

Offenheit – Sparsamkeit – Transparenz – Ehrlichkeit

oder

"Warum die UWG Olfen den Haushalt nicht mitträgt."

UWG stimmt gegen den Haushalt 2024

Am 21.03.2024 beschloss der Rat der Stadt Olfen den Haushalt 2024. Die UWG hat gegen diesen Haushalt gestimmt. Die Begründung hierfür:

Mehr Steuern und Gebühren statt Sparen

Der Haushalt weist ein Defizit von 8.962.750 € aus.

Um dieses Defizit teilweise auszugleichen wurde eine sogenannte „Konsolidierungsliste“ für die Jahre 2024 bis 2027 aufgestellt. Sie entpuppt sich aber als eine fast reine „Steuererhöhungsliste“ und ist nur entfernt eine echte "Sparliste".

Genaueres hierzu:

Die sog. „Konsolidierungsliste“ schließt mit einer Gesamtsumme von
3.26 Mio. €.

Darin sind enthalten:

1. „Steuerhöhungen/Gebühren/Abgaben vom Bürger“:
2,32 Mio. €,

2. „selbstverständliche Sparaufgaben der Verwaltung“:
0,65 Mio. € und

3. Sparen durch „politische Entscheidung im Rat“:
0,29 Mio. €.

Mit dieser Liste wird den Bürgern Sand in die Augen gestreut, denn die Realität sieht anders aus: Bereits 5 Tage nach der Verabschiedung des Haushaltes spüren die Bürger deutlich die Steuererhöhung bei der Grundsteuer B und Gebühren lt. Bescheid der Stadt. (Bescheid ist am 08.03.2024 erstellt – Rat hat das am 21.03.2024 beschlossen – zugestellt am 25.03.2024)

Unser Standpunkt

Nur die massive Bremse bei den Investitionen bringt eine echte Entlastung des Haushalts.

Beispiel "Das neue Rathaus"

Das neue Rathaus stellt sich z.B. in unseren Augen als „Fass ohne Boden“ dar.

Die Kosten für das neue Rathaus aus aktueller Sicht:

Lt. Haushaltsentwurf (Seite 281)
8.294.000 Mio. €

+ Fördermittel vom Land (nicht im Haushalt der Stadt, aber Baukosten)
5.300.000 Mio. €

Insgesamt zunächst also
13.594.000 Mio. €.

Hinzu kommen jetzt eine geschätzte Preissteigerung und sonstige Kosten in Höhe von
2.406.000 Mio. €. ( + 17,7 %)

Die Gesamtkosten belaufen sich also auf mindestens
16.000.000 Mio. €.

Wir forderen

Die UWG fordert im Sinne der Olfener Bürger

Offenheit – Sparsamkeit – Transparenz – Ehrlichkeit.


Einwand vom 13.03.2024 zur Niederschrift vom 30.05.2023

UWG-Fraktion im Rat der Stadt Olfen

Stadt Olfen
Herrn Bürgermeister
Wilhelm Sendermann
Kirchstraße 5
59399 Olfen
13.03.2024

Stellungnahme zu TOP 2 – 18.Sitzung des Rates der Stadt Olfen am 21.03.2024 -Einwand zur Niederschrift vom 30.05.2023 – 14.Sitzung des Rates der Stadt Olfen.

Die Beschlussvorlage ist auf Rechtsfähigkeit vor der Behandlung in der Ratssitzung zu überprüfen: Der Fall hätte in der folgenden Sitzung des Rates behandelt werden müssen § 26.5 Termin und Personenbezogenheit. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Eingabe vom 30.01.2024 steht aus. Daher ist der Ausgangs Antrag der UWG gem. Sitzung vom 30.05.2023 neu auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung – 19 – zu setzten.

Die Sachverhalts Stellungnahme der Beschlussvorlage VO/0803/2024 ist sachlich falsch und nicht zur Abstimmung geeignet:

Es ist richtig, den Antrag der UWG gem. § 52.1 GO zu behandeln. Die UWG hat nicht Berichtigung des Protokolls ersucht, sondern um „Richtigstellung“. Das besagt einen Beschluss des Rates in der nächsten Ratssitzung. Die nun vorgesehene Behandlung ist offensichtlich rechtswidrig und absichtlich verzögert. Die Begründung des Ausfalls einer Sachbearbeiterin ist fadenscheinig, da es doch in der Verwaltung weitere des Schreibens kundige Mitarbeiter gibt, die nach Anweisung des Bürgermeisters einen Tagesordnungspunkt in die Einladung schreiben können.

Zu den einzelnen Argumenten:

Die Personalunion von Kämmerer und Beigeordneten ist in diesem Verlauf unbedeutend. Der UWG-Antrag zum Kostenverlauf bei großen Investitionen war an den Bürgermeister gestellt und um eine Durchführung vom Kämmerer ersucht. Im Protokoll steht Beigeordneter und daher nicht zuständig.

Kämmerer und Beigeordneter sind zwei getrennte Aufgabengebiete.

Der Kämmerer ist per Bestellung und per GO für das Finanzwesen zuständig. Kostenprognosen sind nicht beantragt sondern Kostenverlauf bei Investitionen.

Siehe Begründungen zu a)

Ins Protokoll gehören keine „Auffassungen“ sondern Fakten. Das ist soweit ok. Aber der Antrag ist zur öffentlichen Information der Ratsmitglieder und der Bürger gewollt. Das ist mit einer „internen Arbeitsanweisung“ nicht gegeben.

Wenn jeder jederzeit die Infos erhalten kann, muss ja dem Antrag der UWG zugestimmt werden, da das die Auskünfte auf die BUA-Sitzungen begrenzt und so die Arbeit der Verwaltung minimiert. Die sehr unglückliche Formulierung des Protokolls führt nach der sehr späten Veröffentlichung zu einer durchaus möglichen anderen Interpretation. Eine klare verständliche Formulierung wäre hier angeraten.

Zumindest die Punkte a – b – c sollten bei der gesamt wahrscheinlich rechtswidrigen Behandlung durch den Bürgermeister erst dann erneut im Rat behandelt werden, wenn die Stellungnahme der Kommunalaufsicht gem. Antrag der UWG vom 30.01.2024 vorliegt.

Der Hinweis im Beschlussvorschlag im vorletzten Absatz ist offensichtlich bewusst irreführend.

Über diesen Protokollvorgang hat es keine Stellungnahme der Kommunalaufsicht am 07.11.2023 gegeben, die Beschwerde gegen den Vorgang ist am 30.01.2024 erfolgt. Wenn eine klare Rechtsklärung angeblich am 07.11.2023 erfolgt ist und der UWG bekannt gemacht, wäre ja eine kommunal aufsichtliche Beschwerde der UWG nicht erforderlich gewesen. Eine Beschlussfassung kann aus diesen Gründen in dieser Ratssitzung nicht stattfinden.

Wir beantragen den TOP 2 zu vertagen.

Mit freundlichen Grüßen

UWG-Fraktion Olfen

Heinz-Dieter Broz und Axel Ellertmann

Beschwerde über den Bürgermeister der Stadt Olfen

Beschwerde

Olfen 09.02.2024

Die UWG Olfen hat am 01.09.2023 Widerspruch gegen das Protokoll der Ratssitzung vom 21.04.2023 eingelegt, weil im Protokoll in den Augen der UWG der Inhalt der dortigen Beratung nicht richtig wiedergegeben wurde.

Bislang wurde dieser Widerspruch seitens des Bürgermeisters in den folgenden Sitzungen trotz Nachfragen nicht behandelt.

Daher hat die UWG-Fraktion nun eine Beschwerde im Rahmen der Kommunalaufsicht beim Landrat des Kreises Coesfeld eingereicht.

Lesen Sie hier den Text der Beschwerde.

Wie es weiterging...

01/09/2023

Über diesen Antrag wurde in der 14. Sitzung des Rates der Stadt Olfen am 30.05.2023 TOP 2 beraten.Herr Broz von der UWG begründete den Antrag mündlich.

Sitzungsverlauf:

Bürgermeister Sendermann erklärte dann, der Antrag wäre falsch, da der Kämmerer nicht zuständig sei für diese finanziellen Vorgänge. Zuständig ist der Bürgermeister und es bestehe bereits ein Konzept des Kostencontrollings in der Verwaltung. Herr Broz wies auf die häufigen starken Kostenüberschreitungen bei Vorhaben der öffentlichen Hände und begründete das mit Beispielen des BdSt im Schwarzbuch. Es sollten Kostenveränderungen immer aktuell den Ratsmitgliedern und damit den Bürgern transparent gemacht werden. Die CDU-Fraktion erklärte, stets ausreichend über die Baukostenverläufe informiert zu sein und man könne sonst ggf. auch Informationen erfragen.

FDP und Grüne unterstützten den Antrag der UWG. Der Bürgermeister griff mehrfach in die Aussprache ein. Eine weitere Wortmeldung von Herrn Broz wurde aufgrund der Gemeindesatzung nicht mehr zugelassen.

Abstimmung:

Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt und mit den mehrheitlichen Stimmen der CDU abgelehnt. Grüne und FDP stimmten für den Antrag, die SPD enthielt sich der Stimme.

Reaktion der UWG

Olfen, 01.09.2023

Stadt Olfen
Herrn Bürgermeister
Wilhelm Sendermann
Kirchstraße 5
59399 Olfen

Widerspruch zur Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates am Dienstag, 30.05.2023 im Saal, Stadthalle, Zur Geest 25

Tagesordnungspunkt 2

Antrag der UWG-Fraktion-Zukünftige Informationsarbeit der Mitglieder des Rates der Stadt Olfen/des BUA

Die Niederschrift enthält gravierende Ungenauigkeiten.

a) Der Antrag der UWG war nicht an den Beigeordneten gerichtet, sondern an den Kämmerer der Stadt Olfen, der lt. GO NRW die Verantwortung über die Finanzverläufe hat.

b) Die UWG hat keine Kostenprognosen von Bauvorhaben gefordert, sondern Kostenverläufe von Investitionsmaßnahmen.

c) Die standardisierten, verwaltungsinternen Dienstanweisungen sind nicht für den Rat und die Bürger transparent.

d) Der Antrag der UWG wurde vom Rat der Stadt Olfen nicht angenommen und nicht beschlossen. Das ist eine nicht richtige Protokollaussage und muss geändert werden. Das Abstimmungsergebnis ist gegensätzlich zum vorherigen Satz und richtig in dem Protokoll.

Wir bitten um Richtigstellung!

UWG-Fraktion im Rat der Stadt Olfen

Ein Beispiel für die Notwendigkeit der Transparenz

UWG Olfen
Unabhängige Wählergemeinschaft Olfen
Westerfeld 5
59399 Olfen

E-Mail: uwg@uwg-olfen.de

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