Wasserkraftwerk Füchtelner Mühle
Antrag der UWG zum Wasserkraftwerk Füchtelner Mühle vom 29.10.2024

Füchtelner Mühle
Antrag zur Behandlung im HFA als Tagesordnungspunkt: Wasserkraftwerk Füchtelner Mühle Olfen. Information zum Objekt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sendermann,
sehr geehrter Herr Kämmerer Höring,
Nachdem dankenswerterweise bei der BUA-Sitzung am 17.09.2024 ein Sachstandsbericht zum Zustand, der Sanierung und der Zeitabläufe gegeben wurde, ersuchen wir erweiternd um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Wieviel Anteil am Eigentum des Objektes hat lt. Grundbucheintrag?
- Der Kreis Coesfeld in %
- Die Stadt Olfen in %
2. Wo kann der geschlossene Durchführungsvertrag für die Sanierung zwischen den Eigentümern und der GFC dauerhaft öffentlich eingesehen werden?
- Internet Kreis Coesfeld
- Internet Stadt Olfen
- sonstige
3. Wie hoch waren insgesamt die Kaufvorbereitungskosten bis zum Zeitpunkt des Notarvertrages?
- Anteil Kreis Coesfeld in €
- Anteil Stadt Olfen in €
4. Wie hoch waren in dem zum Kauf erstellten Gutachten die gutachterlich festgestellten Beträge?
- Kaufpreisempfehlung in €
- Sanierungskosten/Investitionsstau in €
- Sonstiges
5. Welcher Kaufpreis wurde lt. Notar-Vertrag gezahlt?
- Anteil Kreis Coesfeld in €
- Anteil Stadt Olfen in €
6. Welcher Betrag für die Sanierung für das gesamte Objekt wurde bisher bis zum Stichtag 30.06.2024 aufgewendet?
- Anteil Kreis Coesfeld in €
- Anteil Stadt Olfen in €
7. Wie hoch ist bis zur restlosen Fertigstellung/Betriebsbereitschaft ab dem 30.06.2024 der noch aufzuwendende restliche Geldbetrag (reale Schätzung auf Basis bisheriger Ausschreibungen/Erfahrungen)
- Anteil Kreis Coesfeld in €
- Anteil Stadt Olfen in €
8. Wie ist die Prognose der Wirtschaftlichkeit des Wasserkraftwerkes entsprechend der Zielsetzung : Dauerhaft und effizient erneuerbare Energie zu gewinnen?
a. Jahreserzeugung verkaufbarer Strom in Kwh
b. Jahresertrag/Verlust in €
c. Betriebswirtschaftliche Erfolgsrechnung als Prognose für die kommenden 10 Jahre
9. Witterungsbedingte Schwankungen des Wasserstandes der Stever, beeinflussen die Nutzungszeit der Turbinen. Das hat Einfluss auf die Betriebsbereitschaft des touristischen Floßes. Wem wird bei Niedrigwasser Vorrang eingeräumt?
- Der wirtschaftliche Ertragsanteil des Kreises Coesfeld
- Der touristischen Nutzung durch die Stadt Olfen
10. Welche Alternativ-Nutzungen sind beim Scheitern durch Unwirtschaftlichkeit des Projektes vorgesehen und welchen Anteil an den Verlusten tragen die Vertragspartner/Steuerzahler?
- Kreis Coesfeld in %
- Stadt Olfen in %
- Alternative Vorsorge Planungen?
Unser Begehren begründet sich durch die Aufgabe als Fraktion, die uns vom Bürger mit der Wahl übertragen wurden. Ferner mit Bezug auf die Hauptsatzung der Stadt Olfen § 4.1 als allgemeine Informationspflicht. Sowie gem. Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Olfen gem. § 4.26 für den HFA. Wir danken schon heute für die umfassende sorgfältige Beantwortung unserer Fragen und bitten die Antworten in dem zu erstellendes Sitzungs-Protokoll ausführlich zu formulieren, damit diese Informationen dem Bürger zugänglich werden.
Mit freundlichen Grüßen
Broz und Ellertmann