Der Rat muss zu Beginn der Amtszeit einen Finanz-, einen Rechnungsprüfungs- und einen Hauptausschuss bilden. Dies sind Pflichtausschüsse, die gebildet werden müssen. Die Aufgaben dieser Ausschüsse sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht auf andere Gremien übertragen werden. Der Rat kann darüber hinaus noch weitere freiwillige Ausschüsse bilden, um für Entlastung zu sorgen. In diesen Ausschüssen können auch so genannte Sachkundige Bürger mitarbeiten, die von den jeweiligen Parteien benannt werden.