Haushaltsplanung 2025
Mit Eigenverantwortung und Tatkraft die Zukunft gestalten!
Dieses Motto der Stadt ist bei der realen Bewertung der vorgelegten Zahlen dieses Haushaltes sehr fragwürdig. Sowohl Bürgermeister als auch Kämmerer propagieren einen „ausgeglichenen Haushalt", zeigen aber in der Haushaltsvorlage eine problematische Zukunft der Finanzentwicklung auf.
Zur Beurteilung der Situation und der Entscheidungsfindung der Parteien im Rat werden (neben den 462 Seiten des Haushaltes) besonders die folgenden Fakten der Haushaltsvorlage eindringlich zur Kenntnisnahme empfohlen:
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4.1 Plandaten und Ausgleichsrücklage
Ergebnisplan 2025
Gesamtbetrag der Erträge 37.480.200 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 37.169.350 €
Jahresüberschuss 310.850 €
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Das Eigenkapital der Stadt Olfen stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
Allgemeine Rücklage 37.821.194 €
Ausgleichsrücklage 22.611.809 € (verringert um Fehlbetrag 2024 - 1.200.000 €)
21.411.809 €
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5. Gesamtfinanzplan
Der Gesamtfinanzplan gibt durch die Zusammenfassende Darstellung aller geplanten Ein- und Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Kommune.
Der Finanzplan schließt mit einem negativen Saldo von - 9.349.050 € ab
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6.1 Kassenlage liquide Mittel
Die Stadt Olfen verfügt zurzeit noch über liquide Mittel....
Die Liquidität wird jedoch sehr intensiv beobachtet und unterliegt mittlerweile einem ausgeprägten Liquididätsmanaqement.
Stand 31.12.2023 12.951.364,81 €
Stand 31.12.2024 1.269.025,67 € (Minderung im Jahr 2024 = 11.682.339,14 €)
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Gesamtfinanzhaushalt Zeile 32
Die Addition der Fehlbetrag- Summen für die Jahre 2023 bis 2028 ergibt einen gesamten Fehlbetrag von 32.432.467,67 €
Bemerkungen der UWG hierzu:
Zum Ausgleich der Haushalte reichen die restlichen Ausgleichsrücklagen nicht aus. Liquide Mittel sind gemäß der Planungen kaum noch verfügbar. Es bleibt nur die Aufnahme von Krediten oder Verkauf von Tafelsilber in erheblichem Umfang.
Sollten da noch zusätzlich die vielen, vorgesehenen Projekte wie z.B.
- Bikepark
- Gastro am Markt
- Heidelandschaft Eversum mit Ausgleichsflächen für Ziegenmelker
- Erweiterung Steverauen
- Neue Gewerbegebiete
- Neubaugebiete städtisch
usw - usw.
ernsthaft betrieben werden?
Nur Steuererhöhungen über die Konsolidierungsliste für die Bürger und Qualitätsabstriche/Minderungen beim Bau von Rathaus und Hallenbad reichen doch sicher nicht für eine solide Haushaltsplanung aus. Es sind gravierende Entscheidungen auf der Investitionsseite für die Zukunft zur Erhaltung einer gesunden Kleinstadt-Struktur auf der Eigenkapitalseite jetzt umgehend erforderlich.
Ist eine Ausweitung oder ein „weiter so" wie z.B. bei dem überproportionalen Engagement der Stadt Olfen im städtisch tangierten Gastro-Immobilien-Markt sinnvoll?
Eine neutrale Ermittlung der auf die Stadt Olfen zukommenden Kosten durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer für die Objekte: Ratsschänke — Füchtelner Mühle — Stadthalle — Heide Krug — Leo Haus sollte geschehen.
Mit der Zusammenfassung des gesamten Aufwandes für Investition + Sanierung + Instandhaltung + Unterhaltung mittels Steuergeldes von Stadt/Bürgern/Fördertöpfen in Relation gesetzt zu den durchschnittlichen iährlichen Miet- und Pachteinnahmen im Durchschnitt der letzten 5 Jahre, erhalten die Bürger/Ratsmitglieder dann klare Antworten, ob das Steuergeld der Bürger (+Steuererhöhungen im Haushalt) sinnvoll eingesetzt ist, oder ob Klientelpolitik zum Nachteil einiger weniger privater Gastronomen mit Steuergeld betrieben wird, oder ob die GO NRW § 107 missachtet oder respektiert ist?
Olfen, den 02.01.2025